In vorauseilendem Gehorsam hat letztens wieder ein Kunde „lieber mal zu viele“ Angaben ins Impressum seiner Website gepackt. Unter anderem auch seine Steuernummer. Das ist nicht nur unnötig, sondern öffnet auch Missbrauch Tür und Tor. Ich finde es kritisch genug, dass man seine Steuernummer auf Rechnungen angeben muss – wenn man keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer hat.
Und da liegt genau der Unterschied. Jedes Unternehmen in Deutschland hat eine Steuernummer, klar. Eine USt-IdNr. dagegen nicht. Diese muss man extra beantragen, wenn man Handel mit Ländern im europäischen Binnenmarkt betreibt.
Für das Website-Impressum gilt: Hat das Unternehmen eine USt-IdNr., muss (!) diese im Impressum angegeben werden. Gibt es keine, muss gar nichts angegeben werden. Die normale Steuernummer gehört also nie ins Impressum einer Homepage.
Kurzer Exkurs: Auf Rechnungen ist seit 1. Juli 2002 die Angabe der normalen Steuernummer Pflicht! Außer man hat eine USt-IdNr., dann darf man stattdessen diese verwenden.
Alles so kompliziert? Finde ich auch und bin eigentlich gar kein Freund von Vorschriften‑ und Verwaltungskram. Dennoch wird es demnächst hier noch etwas zur Impressumspflicht für Websites allgemein geben. Seit 1. März 2007 gibt es nämlich das neue Telemediengesetz, auch wenn dieses wenig Änderungen bei der Pflicht zur Anbieterkennung mit sich bringt.
- Mehr zur Umsatzsteuer-Identifikationsnummer bei Wikipedia
- Details zum „Impressum“ bei Anbieterkennung.de
Dieser Beitrag stellt natürlich keine Rechtsberatung dar. Fragen Sie zu Ihrem konkreten Fall bitte Ihren Anwalt.

Jan Kurschewitz |
Donnerstag, 8. März 2007, 15:16 Uhr
Vielen Dank für den Tipp hat mir eben sehr geholfen. Danke =)
Vielen dank für den Blog, darf ich auf diese Webseite verlinken? Eine kurze E-Mail mit der Erlaubniss wäre sehr nett.
Grüße
Zoltan
habe heut eine Email erhalten: „…….Sollte innerhalb von 1 Woche auf Ihrer Webseite keine Steuernummer stehen wie gesetzlich vorgeschrieben, werden wir Anzeige erstatten…….“
Dank dieser Infos bin ich ja beruhigt, habe nur eine „normale“ Steuernummer. Diese Abmahner sind so besch…..
Allein schon die Formulierung Deines kurzen Auszugs lässt mich vermuten, dass da ein Dilettant am Werke ist: a) Kein Anwalt würde schreiben „binnen einer Woche“, sondern würde ein konkretes Datum, evtl. sogar Uhrzeit setzen und b) „werden wir Anzeige erstatten“ ist auch falsch, da eine Abmahnung mit Unterlassungserklärung keine „Anzeige“ ist. Ansonsten: Ohne Gewähr, ich bin kein Anwalt!
„Vielen dank für den Blog, darf ich auf diese Webseite verlinken?“
Schon schlimm, wenn die Leute heutzutage schon Angst haben, jemanden zu verlinken – Ist doch irgendwie normal im Web oder nicht? Ansonsten, hilfreicher Beitrag.
@Benjamin: früher gehörte es zum guten ton im internet, zu fragen bevor man eine seite verlinkte. aber da gabs auch noch keine google pageranks :)
Habe gestern beim Bundeszentralamt für Steuern und dem Finanzamt nachgefragt. Mit der normalen Steuernummer kann nach Meinung der Kollegin dort weniger Missbrauch getrieben werden, als mit der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Ein Anrufer erhält beim Finanzamt keine Auskunft (Steuergeheimnis). Eine im Internet ersichtliche UId-Nummer kann von Dritten schon für andere Zwecke genutzt werden. Ich finde es persönlich nicht kritisch, eine Steuernummer auf eine Rechnung zu schreiben und diese an die jeweilige Buchhaltung und Finanzabteilung zu adressieren. Werden die sicher nicht im hauseigenen Kundennewsletter verbreiten. Manchmal wundere ich mich, was in Foren so verbreitet wird. Meine Meinung, bin kein Anwalt.