Passend zu meinem Artikel über Copyright für Kartenmaterial ist nach langer Vorbereitungszeit nun das erste PDF-Magazin mit dem Schwerpunkt „Abmahnungen“ erschienen. Jan Tißler vom Upload-Magazin hat es mit einigen Mitstreitern in wochenmonatelanger Arbeit als Ergänzung/Alternative zu seinem Weblog erstellt und ich muss sagen: Sehr gelungen!
Kategorie "Recht"
Lagepläne im Internet: Fünf Tipps, wie Sie Abmahnungen vermeiden!
Die Anfahrt zum Unternehmen durch einen aussagekräftigen Lageplan auf der eigenen Website erleichtern: Eine sinnvolle Sache, die jedoch für manche Firmen letztendlich in einer teuren Abmahnung mündet. Wieso? Leider ist nicht allen Websitebetreibern klar, dass das Wenigste, was man im Internet findet, jedermann zur freien Verfügung steht. Und eben auch nicht jegliches Kartenmaterial, Stadtpläne und Lagepläne.
Seit Wochen schon muss ich mir alle paar Tage anhören, dass unser Innenminister Dr. Wolfgang Schäuble eine Online-Durchsuchung von Computern plant, bzw. eisern daran festhält und nun auch noch eine Verfassungsänderung plant. So auch heute wieder
In vorauseilendem Gehorsam hat letztens wieder ein Kunde „lieber mal zu viele“ Angaben ins Impressum seiner Website gepackt. Unter anderem auch seine Steuernummer. Das ist nicht nur unnötig, sondern öffnet auch Missbrauch Tür und Tor. Ich finde es kritisch genug, dass man seine Steuernummer auf Rechnungen angeben muss – wenn man keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer hat.
Nutzen Sie E-Mail-Signaturen? Und wenn ja: Wissen Sie von den erweiterten Pflichtangaben seit 1. Januar 2007 und dass bei einem Verstoß das Registergericht die Einhaltung der Vorschriften durch Festsetzung eines Zwangsgeldes bis zu 5.000 EURO erzwingen kann? Die schlichte Ergänzung des Wortes „Geschäftsbriefe“ durch den Zusatz „gleichviel welcher Form“ verlangt seit Beginn dieses Jahres ausführliche Angaben nicht nur auf Ihrem Firmenbriefpapier, sondern auch in Ihren E-Mails und auf Faxen.

Jan Kurschewitz |
8. Juni 2007 |