Vermutlich stimmt jeder zu, dass „123456“ und auch kürzere und längere Zahlenkolonnen denkbar ungeeignete Passwörter sind. Und doch hat eine Auswertung der Firma Imperva ergeben, dass genau derartige Passwörter am meisten genutzt werden. Untersucht wurden Nutzerkonten des Portals „rockyou.com“. Von den vorgeblich 32 Millionen Nutzerkonten verwenden immerhin 290.731 dieses Passwort. Nicht besser sind „Password“, „iloveyou“ oder gar „rockyou“.
Kategorie "Recht"
Nachdem die Fachzeitschrift ix unter dem Titel „Disclaimer: Bizarre Stilblüten“ auf meinen Beitrag über überflüssige E-Mail-Disclaimer verweist, muss ich das noch toppen mit einer Weihnachts‑“Karte“, die diverse „undisclosed recipients“ von einem Freund erhalten haben, der für ein deutsches Unternehmen in den USA arbeitet.
Abmahn-Anwalt Freiherr v. Gravenreuth muss 14 Monate ins Gefängnis
Nachdem v. Gravenreuth bereits wegen kleinerer Vergehen verurteilt worden war, wurde ihm die Sache mit der taz nun zum Verhängnis: Diese mahnte er wegen eines unerwünschten Newsletter-Abos ab und wollte zwischenzeitlich sogar die Domain taz.de pfänden lassen. Angeblich hätte er das Geld einer einstweiligen Verfügung gegen die taz nicht erhalten, wobei eine Hausdurchsuchung schließlich das Gegenteil bewies. Bereits im September 2007 verurteilte ihn daher ein Berliner Gericht. In der Revision wurde er gestern nun zu 14 Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt – eine Geldstrafe reichte dem Gericht wegen der Vorstrafen offensichtlich nicht.
E-Mail-Disclaimer: Völliger Quatsch oder vielleicht doch sinnvoll?
Immer öfters findet man auch in E-Mails von kleinen Firmen oder sogar Privatpersonen so genannte E-Mail-Disclaimer. In diesen recht länglichen Hinweisen am E-Mail-Ende, wird man darauf hingewiesen, dass man den Inhalt der Nachricht nicht zur Kenntnis nehmen dürfe, wenn man nicht der beabsichtigte Empfänger sei; dass man das E-Mail in solch einem Falle sofort löschen müsse; dass man das E-Mail keinesfalls weiterleiten dürfe, etc.
Am 21. Mai haben wir vom Zentrum für Kunst und Medientechnologie (ZKM) in Karlsruhe ein in Englisch verfasstes E-Mail erhalten, das erstmal nach Spam aussah, der Betreff aber doch unsere Aufmerksamkeit erregte: „To the Members of the World Wide Panorama Project“ (WWP). Darin versteckt ist eine Passage, die das Einverständnis der Panoramafotografen des WWP voraussetzt, wenn man der Nutzung seiner Panoramafotos nicht ausdrücklich widerspricht.
Im vorletzten Beitrag ging es um Abmahnungen wegen der Verwendung von Kartenmaterial aus dem Web. Für die Kosten einer strafbewehrten Abmahnung (die je nach Fall bei ca. 500 Euro beginnt) können wir Ihnen bereits einen sehr ansprechenden Anfahrtsplan erstellen – sogar mit der Variante „Übersichtskarte“ und „Detailkarte“. Wenn Sie auf die Schnelle bzw. ganz billig eine Lösung benötigen, gibt es folgende Möglichkeiten.

Jan Kurschewitz |
3. Februar 2010 |