Neueren Internet-Nutzern wird der Name „Freiherr v. Gravenreuth“ wenig sagen. Aber vor allem Ende der Neunziger bibberten Webdesigner, Webentwickler, Provider und Internetnutzer vor diesem Mann bzw. seiner Rechtsanwaltskanzlei.
Abgemahnt wurde so ziemlich alles – die Kanzlei war da sehr kreativ.
- Patentrechtlich geschützte Begriffe: Wenn man als Webdesigner nur an das Wort „Explorer“ oder „Webspace“ dachte, fürchtete man bereits einen Brief von Gravenreuth zu erhalten – mit entsprechenden Abmahnsummen. Denn diese Begriffe waren patentrechtlich geschützt, so dass auch Firmen, die Programme wie „FTP-Explorer“ herausbrachten oder Provider, die „Webspace“ anboten, erhebliche Summen an die Kanzlei zahlen mussten. Inzwischen wurden diese Wortmarken übrigens gelöscht.
- Unerwünschte Werbung: Ebenso traute man sich irgendwann nicht mehr, über seine Website die damals sehr beliebten „E-Cards“ verschicken zu lassen. Denn trug jemand Herrn Gravenreuth als Empfänger ein, mahnte dieser einen wegen unerwünschter Werbung ab. Gleiches galt für die Abonnierenfunktion von Newslettern, weshalb sich hier bald das sogenannte Double-Opt-In-Verfahren durchsetzte, bei dem man erst noch ein E-Mail mit Bestätigungs-Link erhält und nicht gleich auf die Liste der Abonnenten gesetzt wird.
- Verstoß gegen das Urheberrecht: Unter weiblichen Pseudonymen meldeten sich v. Gravenreuth und seine Helfer als arme Fünfzehnjährige auf Kleinanzeigen in Computerzeitschriften und baten um Softwaretausch. Gingen die Leute darauf ein, wurden sie sofort wegen Verstoßes gegen das Urheberrecht abgemahnt.
Eine Abmahnung ist kurz gesagt eine formale Aufforderung einer Person an eine andere Person, ein bestimmtes Verhalten künftig zu unterlassen. Die Abmahnung kommt oft verbunden mit einer Unterlassungserklärung. Leider werden die Kosten, die der Abmahnende sich erstatten lassen kann, oft sehr hoch angesetzt und manchmal wird richtig Geld verdient, indem Abmahnungen gleich in Serie verschickt werden.
V. Gravenreuth war immer sehr erfinderisch, um Anlässe für horrend teure Abmahnungen zu finden. So mahnte er auch Asterix-Plagiate ab, legte sich wegen der oben genannte E-Cards mit sämtlichen deutsche Parteien an, ging aber auch massiv gegen seine Kritiker vor und schüchterte diese ein.
Der Fall mit der taz
Nachdem er bereits wegen kleinerer Vergehen verurteilt worden war (z.B. wegen Urkundenfälschung im Jahr 2000), wurde ihm die Sache mit der taz nun zum Verhängnis: Diese mahnte er wegen eines unerwünschten Newsletter-Abos ab und wollte zwischenzeitlich sogar die Domain taz.de pfänden lassen. Angeblich hätte er das Geld einer einstweiligen Verfügung gegen die taz nicht erhalten, wobei eine Hausdurchsuchung schließlich das Gegenteil bewies.
Bereits im September 2007 verurteilte ihn daher ein Berliner Gericht. In der Revision wurde er gestern nun zu 14 Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt – eine Geldstrafe reichte dem Gericht wegen der Vorstrafen offensichtlich nicht. Eine nochmalige Revision scheint schwierig zu sein.
Die Freude über dieses Urteil unter deutschen Website‑ und Forenbetreibern, Bloggern und Internetnutzern ist groß. Wenn auch eine Menge anderer Anwälte in die Rolle von Herrn v. Gravenreuth geschlüpft ist und weiterhin tausende Websitebetreiber und Internetnutzer abgemahnt werden.
Weitere Quellen
- Mehr auf Heise (18.9.08): Abmahn-Anwalt muss ins Gefängnis
- Die Welt Online (18.9.08): Abmahn-Anwalt erhält lange Gefängnisstrafe
- Wikipedia mit allem zu Günter Freiherr von Gravenreuth

Jan Kurschewitz |
Freitag, 19. September 2008, 10:32 Uhr
Günter Freiherr von Gravenreut begeht Selbstmord
http://www.literaturasyl.de/?p=2432
Gruß
AMUNO